"Die Beweggründe sind zwar klar. Trotzdem: Hier stirbt etwas Heiliges."
Zwei Sätze, die der Kölner Stadtanzeiger im Vorfeld der am 29. Juni vorgenommenen Entwidmung der Kirche St. Ursula in Hürth-Kalscheuren (vgl. Wikipedia) zitierte.
Der "Kampf" geht dennoch weiter: Da die Kirche als "einer der bedeutendsten Zentralbauten des zwanzigsten Jahrhunderts" seit 1993 unter Denkmalschutz steht, handelt es sich nach Ansicht der weltlichen Autoritäten bei der Profanierung um eine "genehmigungspflichtige Nutzungsänderung". So schnell wird es also doch nichts mit dem Verkauf an einen privaten Investor, der sie - laut FAZ vom 3. Juli - in einen "privaten Ausstellungsraum umwandeln will".
Die FAZ weiter:
"Ein Verstoß dagegen, der mit bis zu 250.000 Euro geahndet werden kann, zeigt womöglich einen Zwiespalt zwischen Kirchenrecht und staatlichem Recht auf. Dies könnte den Kasus Kalscheuren zum Präzedenzfall machen: Die Gemeinde wird vom Erzbistum angewiesen, die Innenausstattung ('insbesondere den konsekrierten Altar, Tabernakel, Taufbecken und Ambo', so der Kardinal) zu entfernen und damit das Ensemble zu zerstören, was sie nach dem Denkmalrecht gar nicht darf.
An diesem Abend werden nur die Reliquien und Hostien hinausgetragen. 'Wir werden hier nie wieder Gottesdienst feiern', beton Pfarrer Franz-Josef Lausberg gleich zu Beginn, 'für die Gemeinde war die Kirche weit mehr als ein Denkmal.' Das Erzbistum hat Prälat Hans-Josef Radermacher geschickt, die Liturgie zu leiten, und der schlägt - 'mir klopft das Herz bis zum Hals' - versöhnliche Töne an: 'Auch denen, die entschieden haben', tue der Abschied weh. Sein Blick ist starr, als er nach der Kerze im roten Glas greift, um das Ewige Licht auszublasen. Was fünfzig Jahre Kirche war, stehe nun, so der Prälat, als 'Mahnmal des schwindenden christlichen Glaubend in unserer Gesellschaft'."
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